Die Ziele

Die Einführung des digitalen Fahrtenschreibers verfolgt vier Hauptziele

  • Straßenverkehrssicherheit stärken.
  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Fahrer.
  • Förderung eines fairen Wettbewerbs.
  • Erleichterung der Verwaltung von Unternehmen.

Intelligenter Fahrtenschreiber

Mit der Verordnung (UE) n°165/2014 (FR)pdf 1,0 MB wurde der digitale Fahrtenschreiber der zweiten Generation eingeführt, der als intelligenter Fahrtenschreiber bezeichnet wird, der mit dem globalen Satellitennavigationssystem (im Folgenden „GNSS“) verbunden ist und ein Fernkommunikationsgerät zur Früherkennung sowie eine Schnittstelle zu umfasst intelligente Verkehrssysteme.

Ab dem 15.6.2013 wird das Steuergerät der zweiten Generation in erstmals zugelassene Fahrzeuge eingebaut und es werden Fahrtenschreiberkarten der zweiten Generation ausgegeben.

Um eine reibungslose Implementierung des Fahrtenschreibers der zweiten Generation zu erleichtern :

  1. Fahrerkarten und Firmenkarten der zweiten Generation sind für die Verwendung in Bordgeräten der ersten Generation konzipiert,
  2. Ein Austausch gültiger Fahrerkarten und Visitenkarten der ersten Generation zum Zeitpunkt der Implementierung ist nicht erforderlich, sodass Fahrer und Unternehmen ihre Karten behalten und in beiden Systemen verwenden können.

Fahrerkarten der zweiten Generation werden in Belgien ab dem 11.6.2019 ausgestellt. Auf diesen neuen Karten ist die grafische Signatur des Fahrers nicht mehr auf der Vorderseite aufgedruckt. Auf der Rückseite sind nun auch ein Barcode und die neue Registrierungsnummer e4 0005 geplant.


Fahrzeit und Ruhe

Ab dem 11. April 2007 wird die Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 über die Lenk- und Ruhezeiten aufgehoben und durch die Verordnung (CE) n°561/2006 (FR)pdf 423,9 KB ersetzt, die neue Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten (FR)pdf 1,7 MB enthält

Der digitale Fahrtenschreiber muss in alle Straßenfahrzeuge eingebaut werden, die der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 über Lenk- und Ruhezeiten unterliegen.

Darüber hinaus wurde seit dem 11. April 2007 eine neue Liste von Ausnahmen und Abweichungen (FR)pdf 570,6 KB erstellt (letzte Änderung auf der Grundlage der Verordnung 165/2014 vom 4. Februar 2014).


Der Zweck dieser Website besteht darin, unter der Kontrolle des Federal Public Service of Transports und Verkehr alle aktualisierten Informationen zur Einführung des digitalen Fahrtenschreibers in Belgien zu verbreiten und die Benutzer bei der Einführung ihres Antrags auf eine Fahrtenschreiberkarte zu unterstützen.

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