Digitaler Fahrtenschreiberrahmen

Der digitale Tachograph der ersten Generation wird seit dem 1. Mai 2006 eingesetzt.

Mit der verordnung (UE) nr 165/2014 (FR)pdf 1,0 MB wurde der digitale Fahrtenschreiber der zweiten Generation eingeführt, der als intelligenter Fahrtenschreiber bezeichnet wird und mit dem globalen Satellitennavigationssystem (im Folgenden: GNSS) verbunden ist und ein Fernkommunikationsgerät zur Früherkennung sowie eine Schnittstelle zu umfasst intelligente Verkehrssysteme.

Ab dem 15.06.2013 wird das Steuergerät der zweiten Generation in erstmals zugelassene Fahrzeuge eingebaut und es werden Fahrtenschreiberkarten der zweiten Generation ausgegeben.

Um eine reibungslose Umsetzung des Fahrtenschreibers der zweiten Generation zu fördern:

  1. Fahrerkarten und Firmenkarten der zweiten Generation sind für die Verwendung in Bordgeräten der ersten Generation konzipiert,
  2. Ein Austausch gültiger Fahrerkarten und Visitenkarten der ersten Generation zum Zeitpunkt der Implementierung ist nicht erforderlich. Auf diese Weise können Fahrer und Unternehmen ihre Karten behalten und in beiden Systemen verwenden.

Steuergeräte der zweiten Generation sollten jedoch nur mit Werkstattkarten der zweiten Generation kalibriert werden. Diese können ab dem 15.03.2013 angefordert werden.

Historisch

Seit einigen Jahren untersucht die Europäische Union ein digitales Fahrtenschreibersystem zur Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten von Fahrern im Straßenverkehr.

Dieses neue Gerät soll in den neuen Fahrzeugen, die zum ersten Mal in Verkehr gebracht werden, den gegenwärtigen analogen Fahrtenschreiber ersetzen, der sich unter anderem durch die Verwendung von Scheiben auszeichnet, die weniger leicht zu handhaben sind.
Anlässlich des am 27. Juni 2005 abgehaltenen Europäischen Rates der Verkehrsminister bestätigte die Europäische Kommission, dass die Frist für die Einführung und Nutzung des digitalen Fahrtenschreibers am 5. August 2005 verbleibt.

Daher wurden, wie der belgische Mobilitätsminister in seiner Pressemitteilung vom 7. Juli 2005 feststellte, alle ab 5. August 2005 erstmals in Belgien in Verkehr gebrachten Neufahrzeuge vorbehaltlich der Einhaltung der Bestimmungen der Fahren und Ausruhen (Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Bereich des Straßenverkehrs) müssen mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet sein.

Die Übergangsphase, in der möglicherweise ab dem 5. August 2005 erstmals in Belgien zugelassene Fahrzeuge mit ähnlichen Fahrtenschreibern ausgerüstet werden sollten, ist am 1. Januar 2006 unwiderruflich abgeschlossen. (Zur Information, die im Moniteur belge vom 5. August 2005 veröffentlichte Erklärungpdf 14,4 KB).

Auf der Grundlage der Durchsetzung der Kunst. Gemäß Artikel 27 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ist sie nun auch für Fahrzeuge vorgeschrieben, die zum ersten Mal ab dem 1. Mai 2006 in anderen EU-Mitgliedstaaten, Norwegen und Island in Betrieb genommen werden. (EWR - Länder des Europäischen Wirtschaftsraums) und vorbehaltlich der Einhaltung der Lenk - und Ruhezeiten (Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Bereich des Straßenverkehrs) Sie sind mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet.

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